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MEC - HPC

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ALLGEMEINE KAUFMÄNNISCHEN BEDINGUNGEN

 

 

 

 

 

Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Firma MEC - HPC und dem Käufer gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbeziehungen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

 

  1. Vertragsabschluss:

Alle unsere Lieferungen erfolgen auf Grund unserer nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung und gelten nur für den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall. Anderslautenden Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen; sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht noch einmal bei Vertragsabschluss widersprechen. Auch die Übersendung der Auftragsbestätigung gilt nicht als Anerkennung der Bedingungen des Käufers. Spätestens mit dem Empfang der Ware gelten unsere Bestimmungen als angenommen.

 

  1. Preise:

Wenn nichts Gegenteiliges vereinbart ist, so gelangen die am Tage der Lieferung in Geltung stehenden Verkaufspreise zur Verrechnung und werden Beförderungs- und sonstige Nebenspesen gesondert in Rechnung gestellt. Etwaig gewährte Skonti oder Rabatte gelten nur für die jeweilige Lieferung und nicht auch für etwaige Folgeaufträge bzw –Lieferungen gewährt – dies auch, wenn wir bei etwaigen Folgeaufträgen bzw –  Lieferungen etwaige vom Käufer vorgenommenen Abzügen nicht widersprechen

 

  1. Zahlung:

Schecks werden unter Vorbehalt entgegengenommen und gelten bis zu ihrer gänzlichen Einlösung nicht als Bezahlung. Wechsel werden nicht angenommen. Wenn die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl (i) Verzugszinsen in der Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen, verschuldensunabhängig die Kosten außergerichtlicher Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen zu verlangen und Schadenersatz für die uns erwachsenden Schäden zu verlangen oder (ii) vom Vertrage zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. In letzterem Falle sind wir unabhängig vom Verschulden des Käufers berechtigt, die vereinbarte Anzahlung, mindestens aber 15% des Kaufpreises als Vertragsstrafe zu fordern bzw. einzubehalten. Die Verpflichtung zur Zahlung der Vertragsstrafe hindert nicht die Geltendmachung darüber hinausgehender Schäden. Eingeräumte Zahlungsfristen beginnen mit dem Datum der Inrechnungstellung zu laufen. Wenn die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, sind wir weiters berechtigt, sämtliche uns gegen den Käufer zustehende Forderungen sofort fällig zu stellen.

 

  1. Lieferzeit und Abnahmetermin:

Unsere Angaben über Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich. Wir haften nicht für allfällige Verspätung seitens der Lieferwerke. Unsere Lieferverpflichtung steht unter Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die nicht richtige oder verspätete Selbstbelieferung ist durch uns verschuldet. Ansprüche des Käufers auf Schadenersatz wegen verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware sofort nach Verständigung von der Bereitstellung zu übernehmen. Bei Abnahmeverzug wird der Käufer vorbehaltlich sonst zustehender Rechte lagerzinspflichtig. Soweit Teillieferungen möglich sind, können wir nach unserer Wahl auch in Teilen liefern. Jede Teillieferung dient als Geschäft für sich und kann von uns gesondert in Rechnung gestellt werden. Bei Waren, die in Masse hergestellt werden, übernehmen wir keine Gewähr für unbedingte Einhaltung der bestellten Stückzahl. Etwa mehr hergestellte Stücke im Rahmen der üblichen Toleranz sind vom Besteller zu gleichen Preis zu übernehmen. Lieferpflichten und Lieferfristen ruhen, solange der Käufer mit einer Zahlung im Rückstand ist oder eine zur Erfüllung eines Auftrages notwendige Handlung nicht vornimmt. Jede Änderung einer Bestellung hat eine Änderung des ursprünglichen unverbindlichen Liefertermines zur Folge.

 

  1. Versand:

Wenn bei der Bestellung keine bestimmten Vorschriften für den Versand gemacht worden sind, wird die Beförderung nach bestem Ermessen, aber ohne irgendeine Verantwortung für die billigste Verfrachtung vorgenommen. Der Versand erfolgt auch bei frachtfreien Lieferungen ausnahmslos auf Gefahr des Käufers.

Verpackungsmaterial wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Waren, welche unmittelbar an Dritte versandt werden, gelten bezüglich äußerer und innerer Beschaffenheit mit dem Versand als bedingungsmäßig geliefert und als endgültig angenommen.

 

  1. Eigentumsvorbehalt:

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer Gesamtforderung unser alleiniges Eigentum. Die Gesamtforderung ist sowohl unsere Forderung aus der Lieferung der Ware als auch aus der Lieferung anderer Waren oder aus sonstigen Rechtsgründen. Der Eigentumsvorbehalt erlischt erst mit der Begleichung sämtlicher unserer Forderungen durch den Käufer. Dies gilt insbesondere auch für einen etwa zu Lasten des Käufers sich ergebenden Saldo aus einem Kontokorrentverhältnis. Sofern der Käufer mit Zahlungen in Verzug gerät, sind wir jederzeit berechtigt, auch ohne vom Vertrag zurückzutreten, die Ware heraus zu verlangen. Eine Klageführung auf den Kaufpreis oder einen Teilbetrag berührt unseren Eigentumsvorbehalt nicht. Solange unser Eigentumsvorbehalt besteht, sind wir jedenfalls auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Im Falle eines Vertragsrücktrittes erhält der Käufer nur den Betrag für die zurückerhaltene Ware Verkaufs- und Lieferbedingungen Firma Matthias Hietl HPC  A-1170 Wien, Zeillergasse 9/7/1 – Stand: September 2021 gutgeschrieben, welcher dem Zeitwert der Ware im Zeitpunkt der Zurücknahme entspricht, abzüglich uns entstandener Manipulationsspesen, Transportkosten und sonstiger uns durch den Vertragsrücktritt entstandener Nachteile inklusive entgangenen Gewinn. Solange unser Eigentumsvorbehalt aufrecht ist, kann der Käufer über die Ware nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung verfügen. Im Falle der Verfügung über die Ware erwerben wir automatisch sämtliche Forderungen und Ansprüche, welche dem Käufer aus der Verfügung über die Ware zustehen. Im Falle einer Vermengung oder Verarbeitung der Ware stehen sämtliche daraus entstehenden Miteigentumsansprüche uns anstelle dem Käufer zu. Vor einer allenfalls von dritter Seite vorgenommenen Pfändung oder sonstiger Beanspruchung der gelieferten Waren hat uns der Käufer sofort zu verständigen.

Leistet der Käufer den in einer an ihn ergangenen Rechnung ausgewiesenen Kaufpreis einschließlich ausgewiesener Umsatzsteuer zum vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt nicht, so hat der Käufer unsere aushaftende Forderung durch Bestellung eines ausreichenden Pfandrechts nach unserer Wahl entweder an einer dem Käufer gehörigen Liegenschaft, an Gegenständen des Sachanlagevermögens, an vom Käufer gehaltenen Beteiligungen an dritten Unternehmungen, an Gegenständen des Warenvorrats, an Bankguthaben bei inländischen Kreditinstituten, sowie an unbedingten Forderungen aus vertragsmäßig durchgeführten Lieferungen und Leistungen an bonitätsmäßig einwandfreie Kunden, jeweils bis zum Ausmaß der fälligen Kaufpreisforderung, sicherzustellen.

 

  1. Ausschluss der Übertragung von Rechten:

Eine Übertragung der Rechte aus dem Liefervertrag an Dritte ist ohne unsere Genehmigung nicht statthaft.

 

  1. Gewährleistung:

Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Übernahme bzw. Eintreffen in der Bestimmungsstation zu prüfen und Mängel unverzüglich schriftlich uns gegenüber zu rügen, sofern es sich nicht um versteckte Mängel handelt. Versteckte Mängel sind sofort mit Erkennbarkeit für den Käufer uns gegenüber schriftlich zu rügen. Die vereinbarte Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate. Bei rechtzeitiger und gerechtfertigter Bemängelung leisten wir dem Käufer, gemäß unserer Wahl, gegen Rückstellung der bemängelten Ware Gutschrift oder kostenlosen Ersatz. Das Recht des Rücktritts vom Vertrag bzw. der Wandlung seitens des Käufers ist ausgeschlossen. Die Möglichkeit des besonderen Rückgriffs gemäß § 933 b ABGB nach Ablauf der Gewährleistungsfrist ist ausgeschlossen. Firma Matthias Hietl liefert im Rahmen der in seinen Unterlagen angegebenen Normen bzw. Spezifikationen. Alle darüber hinausgehenden Zusagen in Bezug auf spezielle Eignungen und Anforderungen bedürfen ausnahmslos der schriftlichen Zustimmung eines vertretungsbefugten Vertreters von MEC - HPC.

 

  1. Mangelhafte Ware:

Artikel gelten als mangelhaft, wenn sie bei Erhalt beschädigt sind, oder wenn ein Mangel innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt auftritt. Artikel, die durch normalen Gebrauch (Verschleiß) beschädigt werden, sind nicht als mangelhaft einzustufen. Wenn Sie einen mangelhaften Artikel erhalten, können Sie diesen gegen eine volle Rückerstattung der Kosten zurücksenden.

Senden Sie die mangelhafte Ware innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt an uns zurück.

 

  1. Haftungsbeschränkung:

Keine der Bestimmungen in diesen AGB zielt darauf ab, die Ihnen gesetzlich zustehenden Rechte zu beschränken.

Wir haften weder für Verluste, die nicht durch einen Verstoß oder eine Fahrlässigkeit unsererseits verursacht wurden, noch für indirekte Verluste, die im Zuge eines Hauptverlusts oder -schadens auftreten und die von Ihnen und uns nicht vernünftigerweise vorhergesehen werden konnten (z. B. entgangene Gewinne oder entgangene Geschäftsmöglichkeiten).

Wir haften außerdem nicht, wenn wir den uns aus den AGB erwachsenden Verpflichtungen nicht nachkommen, sofern dies auf Ereignisse zurückzuführen ist, die nach menschlichem Ermessen außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten liegen.

Sollte MEC - HPC gegen die AGB verstoßen, haften wir ausschließlich für solche direkten Verluste, die eine vernunftbegabte Person als Folge eines solchen Verstoßes vorhersehen würde.

Unsere Haftung für Verluste ist auf 95 % des Gesamtwerts der erworbenen Produkte beschränkt.

 

  1. Schadenersatzansprüche:

Wir haften nur für vorsätzliches oder krass grob fahrlässiges Verhalten unsererseits. Schadenersatzansprüche, insbesondere anstatt von Gewährleistungsansprüchen geltend gemachte, verjähren binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Käufers von Schaden und Schädiger. Sofern der Käufer oder unser sonstiger Vertragspartner die von uns in Verkehr gebrachten oder von uns vertriebenen Produkte weitervertreibt, ist er verpflichtet, die vorstehende Regelung vollinhaltlich auf seine Abnehmer zu überbinden und diese zur Weiterüberbindung auf alle folgenden Abnehmer zu verpflichten. Der Käufer oder unser sonstiger Vertragspartner haften uns für sämtliche Nachteile, welche wir erleiden, sollten sie die vorstehende Überbindung nicht vornehmen. Unter Weitervertrieb ist jede Überlassung an einen weiteren Abnehmer, sei es in unbearbeiteter oder in bearbeiteter Form im Rahmen der Durchführung von Arbeiten (z.B. Einbau in Maschinen oder sonstiger Konstruktion) zu verstehen.

 

  1. Aufrechnungsverbot:

Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen gegen unsere Forderungen ist nicht zulässig, es sei denn, wir würden eine solche Aufrechnung ausdrücklich im Einzelfall ziffernmäßig schriftlich anerkennen.

 

  1. Befreiung von der Erfüllung von Vertragsabschlüssen:

Höhere Gewalt und deren Folgen befreien uns von der Lieferverpflichtung. Änderungen in der Kreditwürdigkeit des Kunden berechtigen uns, vom Kauf zurückzutreten oder Vorauszahlung oder Sicherheiten zu verlangen. In diesem Fall haftet der Besteller für die Aufwendungen, die uns im Zusammenhang mit dem erteilten Auftrage entstanden sind. Schadenersatzansprüche des Käufers aus diesen Gründen sind ausgeschlossen.

 

  1. Unwirksam werden einzelner Bestimmungen:

Wenn einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingung unwirksam sind, berührt das die Geltung der übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sowie des Vertragsabschlusses nicht.

 

  1. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Es wird die Geltung des Rechts der Republik Österreich vereinbart. Die Anwendung des UNCITRAL-Kaufrechtsübereinkommens 1980 wird ausgeschlossen. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Wien. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht für Wien Innere Stadt zuständig.

15.1. Sie erkennen an und stimmen zu, dass die AGB oder Ihre Nutzung der Webseite kein Joint Venture, keine Partnerschaft, kein Beschäftigungsverhältnis und keine Agenturbeziehung zwischen Ihnen und MEC - HPC begründen. Sie stimmen zu, dass Sie sich nicht als Repräsentant, Agent oder Mitarbeiter von MEC - HPC ausgeben dürfen, und dass wir keine Verantwortung für irgendwelche Zusagen, Aktionen oder Unterlassungen Ihrerseits tragen.

 

  1. Inkrafttreten:

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen treten am 01.09.2022 in Kraft.

 

 Wien 09/2022

 

unsere Leistungen im technschen Bereich.

Wir glauben, dass ein zuverlässiger Kundendienst für eine lange und fruchtbare Beziehung zu unseren Kunden unerlässlich ist. Unser kompetentes Personal mit seinem Fachwissen bietet unseren Kunden eine schnelle Reaktion auf deren Anliegen.

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